Satzung desObst-und GartenbauvereinsFrankenholz e.



1 Zweck des Vereins



(1) Zweck des Vereins ist die Pflege des Obst- und



(2) Der Verein ist gemeinnützig. Er verfolgt nicht





(3) Er ist politisch und konfessionell neutral und



(4) Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel er



2 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr



(1) Der Verein führt den Namen "Obst- und Gartenba



(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



3 Mitgliedschaft



(1) Mitglied kann jede unbescholtene Person werden



(2) Personen, die sich in besonderem Maße Verdiens



4 Rechte und Pflichten der Mitglieder



(1) Die Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand u



(2) Alle Mitglieder haben das Recht, die Einricht



(3) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile u



(4) Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder ha



(5) Die Mitglieder sind verpflichtet, a) die Zie



5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft



(1) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftlich



(2) Die Mitgliedschaft endet a) durch Tod, b) du



(3) Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüb



(4) Der Ausschluss erfolgt a) wenn ein Mitglied t



(5) Über den Ausschluss im Falle (4) b) entscheide



6 Jahresbeitrag



(



1) Der Jahresbeitrag beläuft sich zur Zeit auf 12,



*



(2) Der Jahresbeitrag kann durch die Mitgliederver



(3) Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum Ende



7 Organe des Vereins



Die Organe des Vereins sind: 1) der Vorstand, 2) d



.



8 Der Vorstand



(



1) Der Vorstand besteht aus: a) dem ersten Vorsit





f) dem Obstbaumwart, g) dem bzw. den Brennmei





*



Zwischenzeitlich wurde durch die Mitgliederver



(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtl



(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte de



(4) Der Geschäftsführer verwaltet die Vereinskasse



(5) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlun



(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorsta



9 Die Mitgliederversammlung





(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet e



(2) Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tag



(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung is



10 Aufgaben der Mitgliederversammlung



Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a





b) die Wahl von 2 Kassenprüfern auf 3 Jahre, die





c) die Entgegennahme des jährlichen Tätigkeits-





12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung



(1) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt de



(2) In Mitgliederversammlungen, bei denen Entlastu



(3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüss



(4) Die Beschlussfassung erfolgt per Akklamation,



(5) Ergibt sich bei Wahlentscheidungen Stimmenglei



13 Niederschriften



Über die Sitzungen des Vorstandes und der Mitglied



15 Vereinsauflösung



Von einer beabsichtigten Vereinsauflösung müssen K



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Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlun

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OGV-Geschichte
Vorstand